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Ratgeber zum Kauf von Kryptowährungen: Kryptowährungen kaufen im October 2026

Es wird immer einfacher, Kryptowährungen zu kaufen. Beim Kauf von Kryptowährungen solltest du dir aber über ein paar Dinge im Klaren sein. Wichtig ist zum Beispiel, dass du genau weißt, warum du welche Kryptowährung kaufen möchtest, wie du dafür bezahlen kannst und welche Krypto-Börsen in deinem Land verfügbar sind. In den folgenden Ratgebern gehen wir detailliert auf alle wesentlichen Aspekte ein, die du beim Kauf von Kryptowährungen beachten solltest. So kannst du am Ende eine sachkundige Entscheidung treffen, wenn es etwa darum geht, wie viel BTC du kaufen möchtest. Auch komplexeren Themen wie der Frage, ob du dich für Bitfinex oder Kraken entscheiden solltest, gehen wir nach. Und was ist eigentlich eine Plutus Visa und wo gibt es sie?

Kryptowährungen kaufen in Deutschland: die fünf Schritte

Der Ablauf ist überall derselbe, und keiner der Schritte ist kompliziert. Wo du aufpassen solltest, steht jeweils dabei.

  1. Eine zugelassene Plattform wählen. Seit dem 31. Dezember 2025 ist die Übergangsfrist abgelaufen: Wer heute ohne MiCAR-Erlaubnis in Deutschland Geschäfte macht, wird nach eigener Aussage der BaFin verfolgt. Prüfbar ist das in der Unternehmensdatenbank der BaFin und im MiCA-Register der ESMA.
  2. Konto eröffnen und verifizieren. Ausweis, Selfie oder Videoident, Wohnanschrift. Ohne abgeschlossene Prüfung gibt es bei keinem zugelassenen Anbieter eine Auszahlung.
  3. Euro einzahlen. SEPA ist bei den meisten Anbietern kostenlos und dauert ein bis zwei Werktage. Kreditkarte ist sofort, kostet aber zwischen 1 und knapp 4 Prozent extra.
  4. Kaufen. Achte nicht nur auf die beworbene Gebühr, sondern auf den Gesamtpreis – bei Anbietern ohne Handelsgebühr steckt der eigentliche Preis im Spread.
  5. Größere Beträge in die eigene Wallet holen. Was auf der Plattform liegt, gehört dir nur so lange, wie die Plattform existiert und erreichbar ist.

Was der Kauf wirklich kostet

Bitcoin für 1.000 Euro kostet je nach Plattform zwischen 1 Euro und 12,50 Euro an Gebühren. Das ist das Zwölffache, für denselben Vorgang.

Noch wichtiger als die Höhe ist, ob der Anbieter sie überhaupt nennt. Mehrere der größten Plattformen beziffern ihren Spread nicht, eine veröffentlicht für den einfachen Kauf gar keinen Prozentsatz. Dann lässt sich vor der Kontoeröffnung nicht ausrechnen, was ein Kauf kostet.

Zwei Dinge, die den Preis still erhöhen:

  • Der Spread. Wo keine Handelsgebühr erhoben wird, liegt der Aufschlag im angezeigten Kurs. „Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos.
  • Die Zahlungsart. Kreditkarte kostet bei den hier geprüften Anbietern zwischen 1 und 3,99 Prozent zusätzlich. SEPA ist fast überall kostenlos.

Welche Plattform wie abschneidet, steht mit Beacon Score und Preis in unserem Vergleich der besten Krypto-Börsen für Deutschland.

Woran du eine zugelassene Plattform erkennst

MiCAR gilt für Kryptowerte-Dienstleistungen seit dem 30. Dezember 2024. Die deutsche Übergangsregel in § 50 KMAG ließ Altfälle weiterlaufen, aber mit einem harten Enddatum: spätestens mit Ablauf des 31. Dezember 2025.

Diese Frist ist vorbei. Zwei Hinweise dazu, die oft durcheinandergehen:

  • Keine BaFin-Lizenz heißt nicht unreguliert. Ein Anbieter darf deutsche Kundschaft auch mit einer MiCAR-Erlaubnis aus einem anderen EU-Staat bedienen. Mehrere große Plattformen arbeiten genau so.
  • Eine nationale VASP-Registrierung ist keine MiCAR-Zulassung. Manche Anbieter werben mit einer Registrierung aus einem einzelnen Mitgliedstaat, die diese Anforderungen nicht erfüllt.

Die BaFin formuliert es so: „Krypto-Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte machen wollen und keine MiCAR-Erlaubnis haben, werden von uns grundsätzlich verfolgt.“

Steuern: die Ein-Jahres-Frist und die 1.000-Euro-Grenze

Kryptowerte sind nach dem BMF-Schreiben vom 6. März 2025 „andere Wirtschaftsgüter“ im Sinne von § 23 EStG. Daraus folgen vier Punkte, die beim Kauf schon wichtig sind.

  • Nach einem Jahr steuerfrei. Liegt zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr, ist der Gewinn nicht zu versteuern.
  • Jeder Tausch startet die Frist neu. Krypto gegen Krypto gilt als Veräußerung. Wer oft tauscht, hat viele einzelne Fristen.
  • Die Freigrenze liegt bei 1.000 Euro, seit dem Veranlagungszeitraum 2024; davor waren es 600 Euro.
  • Es ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das Gesetz verlangt einen Gesamtgewinn von „weniger als 1.000 Euro“. Bei 999,99 Euro bleibt alles steuerfrei; bei genau 1.000,00 Euro ist der gesamte Gewinn steuerpflichtig, nicht nur der übersteigende Teil.

Praktischer Hinweis zum Kaufzeitpunkt: Das BMF schreibt ausdrücklich, dass fehlende Aufzeichnungen und Datenverluste – etwa wegen Insolvenz der Handelsplattform oder eines Hackerangriffs – zu Lasten der Steuerpflichtigen gehen. Exportiere deine Transaktionshistorie regelmäßig, nicht erst wenn du sie brauchst.

Prüfe vor der Kontoeröffnung auch, ob der Anbieter überhaupt Unterlagen für eine deutsche Steuererklärung bereitstellt. Mehrere große Plattformen tun das nicht – eine bietet Steuerreports ausschließlich für österreichische Nutzer an.

Das ersetzt keine Steuerberatung. Zu NFTs und Liquidity Mining äußert sich das BMF-Schreiben ausdrücklich noch nicht.

Vom Handelskonto in die eigene Wallet

Was auf der Plattform liegt, verwahrt die Plattform. Wer größere Beträge hält, holt sie in eine eigene Wallet – welche sich dafür eignen, steht in unserem Vergleich der besten Krypto-Wallets.

Beim Übertrag greift die Verordnung (EU) 2023/1113. Was dabei passiert, wird oft falsch dargestellt:

  • Unabhängig vom Betrag erhebt und speichert die Börse die vorgeschriebenen Angaben zu jedem Transfer an eine selbst gehostete Adresse und stellt sicher, dass er einzeln identifizierbar ist.
  • Über 1.000 Euro kommt hinzu, dass die Börse „geeignete Maßnahmen“ ergreift, um festzustellen, ob die Adresse im Eigentum oder unter der Kontrolle der Kundin oder des Kunden steht.

Das ist feststellen, nicht beweisen, und es betrifft die Adresse, nicht deine Identität. Dass manche Plattformen dafür eine signierte Nachricht oder eine kleine Testtransaktion verlangen, ist Marktpraxis und keine gesetzliche Vorgabe – die Verordnung schreibt kein bestimmtes Verfahren vor.

Eigenverwahrung selbst ist nicht genehmigungspflichtig. Die BaFin stellt klar, dass die Verwahrung eigener Kryptowerte durch den Inhaber nicht erfasst ist, „da diese nicht „für Kunden“ erfolgt“.

Kaufratgeber nach Ländern

Andere Länder, andere Möglichkeiten zum Krypto-Kauf. Welche Optionen dir in den einzelnen Ländern zur Verfügung stehen, was die unkompliziertesten Zahlungsmethoden sind und viele weitere Aspekte, die du abhängig von deinem Wohnsitzland beachten solltest – all das erfährst du in unseren Länderratgebern. So ist es in bestimmten Ländern – wie etwa Kanada – extrem einfach, Kryptowährungen zu kaufen. Andere Länder, zum Beispiel die Vereinigten Arabischen Emirate, machen es ihren Einwohnern dafür wesentlich schwerer.

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